Nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage

Kündigung erhalten? Wir prüfen schnell Ihre Chancen.

Ob Ihre Kündigung wirksam ist, was eine Abfindung wert ist und ob sich eine Klage lohnt. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Engagiert, praxisnah, mit klarer Kosten- und Erfolgseinschätzung.

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, unterstützen wir bei der Deckungsanfrage.

Jörg F. Remien, Rechtsanwalt

Kündigung & Kündigungsschutz

Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist, und vertreten Sie notfalls mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht: schnell, engagiert und mit einer klaren Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Wir prüfen Ihre Kündigung

Kündigungen sind häufig formal oder inhaltlich angreifbar, etwa wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung, Formfehlern oder einer unklaren Begründung. Wir prüfen Ihre Kündigung zügig und sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und begleiten Sie im gesamten Prozess.

Kündigungsschutzklage

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut. Wer sie versäumt, verliert in der Regel jede Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wir leiten die Klage fristgerecht ein und vertreten Sie im gesamten Prozess, vom Gütetermin bis zum Urteil oder Vergleich.

Wir stehen Ihnen in solchen Fällen jederzeit zur Verfügung und beraten und vertreten Sie in schwierigen beruflichen Phasen vertraulich im Hintergrund oder offen nach außen.

Mehr dazu: Kündigungsschutzklage München: Frist, Ablauf und Kosten

Probezeit, fristlose Kündigung & besonderer Schutz

Auch in der Probezeit und bei fristloser Kündigung gibt es Angriffspunkte. Selbst wer noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, ist nicht schutzlos: Besonderer Kündigungsschutz kann etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder als Betriebsratsmitglied greifen; Beginn und Reichweite prüfen wir sorgfältig im Einzelfall.

Abfindung & Aufhebungsvertrag

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht, verhandelbar ist sie trotzdem. Wir verhandeln Ihre Abfindung und prüfen eine Aufhebungsvertrag, bevor Sie unterschreiben.

Abfindung verhandeln

In der Praxis zahlen Arbeitgeber regelmäßig eine Abfindung, im Kündigungsschutzprozess oder im Gegenzug für einen Aufhebungsvertrag. Wir schätzen realistisch ein, was in Ihrer Situation erreichbar ist, und verhandeln die Abfindung und das gesamte "Paket" einschließlich offene Bonuszahlungen, Zeugnis, Sprinterklausel und Beendigungsbedingungnen.

In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.

Mehr dazu: Abfindung nach Kündigung: Anspruch, Höhe und Verhandlung

Aufhebungsvertrag prüfen

Ein Aufhebungsvertrag kann attraktiv wirken, hat aber Fallstricke: eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, der Verlust Ihrer Klagerechte und einseiter Regelungen. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.

Mehr dazu: Aufhebungsvertrag prüfen lassen: die wichtigsten Punkte

Kosten & Rechtsschutzversicherung

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und geben Ihnen im Erstgespräch eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, unterstützen wir Sie bei der Deckungsanfrage.

Mehr dazu: Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Abmahnung & weitere Themen

Nicht jede Auseinandersetzung endet mit einer Kündigung. Wir beraten Sie in allen Fragen Ihres Arbeitsverhältnisses, von der Abmahnung bis zum Arbeitszeugnis.

Abmahnung erhalten: was tun?

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt Richtung Kündigung. Wir prüfen, ob sie zu Recht erfolgt ist, und zeigen Ihre Handlungsoptionen auf, von der Stellungnahme bis zur Klage auf Entfernung aus der Personalakte.

Mehr dazu: Abmahnung erhalten: Ihre Handlungsoptionen

Arbeitszeugnis, Urlaub & Vergütung

Wir prüfen und verhandeln wohlwollende, korrekte Arbeitszeugnisse, setzen Resturlaub und Überstunden durch und beraten zu Gehaltsansprüchen, einschließlich der neuen Auskunftsrechte zur Entgelttransparenz.

Mehr dazu: Arbeitszeugnis prüfen lassen: Anspruch, Note und Formulierungen

Versetzung, Elternzeit & Betriebsübergang

Muss ich eine Versetzung akzeptieren? Was gilt in der Elternzeit oder beim Verkauf des Unternehmens? Wir klären Ihre Rechte in allen Sonderlagen Ihres Arbeitsverhältnisses, schnell und verständlich.

Alle Themen im Überblick: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Die Kanzlei

Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt, Syndikus und Führungskraft steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg F. Remien mit pragmatischem und lösungsorientiertem Rat verlässlich zur Seite, mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Studium

Rechtsanwalt Jörg F. Remien, gebürtiger Münchner, absolvierte sein Studium nach Stationen in Dallas (USA) und London (UK) an den Universitäten Greifswald, Padua (Italien) und Berlin. Sein Referendariat schloss er am Landgericht München ab, wo er seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Rechtsanwalt und Syndikus

Herr Remien war 2008 Mitgründer der Kanzlei Bronhofer & Partner, die er bis 2024 als Partner mit aufgebaut und begleitet hat. Bereits seit 2005 führt er darüber hinaus eine eigene Kanzlei.

Als Syndikusanwalt und General Counsel war Herr Remien für zahlreiche internationale Konzerne tätig, darunter die NEC Corporation (Japan) und die NTT Communications Corporation (Japan). Mittelständische Unternehmen und Start-ups unterstützt er regelmäßig in der Funktion einer externen Rechtsabteilung.

Geschäftsführer und Führungskraft

Mit einem umfassenden Verständnis für interdisziplinäre Themen war Herr Remien zudem als Geschäftsführer und Führungskraft in internationalen Konzernen tätig, darunter Unique/USG Professionals (Niederlande), die All4Labels Group (Deutschland), die OpSec Security Group (USA & UK) sowie die feno GmbH (München).

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, verständlich aufbereitet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Massenentlassung
Massenentlassungsanzeige: Wann Ihre Kündigung unwirksam ist

Ohne vorherige Anzeige bei der Agentur für Arbeit sind Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen unwirksam. Worauf Betroffene achten sollten, und welche Fehler des Arbeitgebers unschädlich sind.

Rechtsprechung
Aktuelle BAG-Rechtsprechung: Drei Urteile, die Arbeitnehmern nützen

Annahmeverzugslohn trotz ausländischer Rechtswahl im Vertrag, Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt und unwirksame Freistellungsklauseln: drei aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Entgelttransparenz
Gehaltstransparenz: Was Arbeitnehmer nach Ablauf der Umsetzungsfrist wissen sollten

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen, und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.

FAQ Arbeitsrecht

Antworten auf die häufigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber eine Maßnahme einleitet, die über die bloße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinausgeht, also bei einer Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Besonders wichtig: Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen. Nach Erhalt einer Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage zu erheben. Wer zu lange wartet, verliert seine Rechtsposition.

Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und sind damit für beide Seiten nachvollziehbar. Im Erstgespräch erhalten Sie immer eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir vorab die Deckung.

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung laufen drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut; wer sie versäumt, verliert in der Regel jede Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich anzufechten. Bitte nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung Kontakt auf.

Bei einer Kündigung beendet eine Seite einseitig das Arbeitsverhältnis. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine einvernehmliche Vereinbarung. Der Arbeitgeber bietet ihn häufig an, weil er unsicher ist, ob eine Kündigung gerichtlich standhält. Für Arbeitnehmer birgt ein Aufhebungsvertrag Risiken: Er kann eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III) und bedeutet den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Lassen Sie Aufhebungsverträge stets vor Unterzeichnung prüfen.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Sie haben Fragen bzw. wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

ARBEITSRECHT REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
Almrauschstr. 1a, 82031 Grünwald

Telefon
+49 89 444 549 56

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